Mehrweggeschirr

Veranstalterinnen und Veranstalter im Kanton Basel-Stadt müssen Mehrweggeschirr verwenden, wenn sie Getränke und Esswaren zum sofortigen Verzehr anbieten. Dies gilt auch für die Gemeinde Riehen.

Wer auf der Allmend, in öffentlichen Parkanlagen oder auf anderen öffentlichen Flächen der Gemeinde Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, ist verpflichtet, Mehrweggeschirr zu verwenden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen auf privatem Grund, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit über 500 Personen handelt. 

Weiterführende Informationen:
Reglement Mehrweggeschirr

Hände, die Gläsern anstossen